Warum die Entlassung aus dem Krankenhaus oft Fragen aufwirft
Du liegst im Krankenhaus, wirst behandelt, und plötzlich heißt es: „Sie dürfen morgen nach Hause.“ Klingt erstmal gut, oder? Doch dann kommt die Realität: Wie soll ich zu Hause zurechtkommen? Wer hilft mir beim Aufstehen, beim Waschen, beim Gehen? Genau hier kommen Pflegehilfen ins Spiel – und das Beste: Viele davon zahlt die Krankenkasse.
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel nach dem Krankenhaus?
Gesetzliche Grundlage: § 40 SGB XI
Pflegehilfsmittel werden durch die Pflegeversicherung nach § 40 SGB XI finanziert – vorausgesetzt, ein Pflegegrad ist vorhanden. Auch direkt nach dem Krankenhausaufenthalt kannst du Anspruch auf gewisse Leistungen haben.
Unterschied zwischen Pflegehilfsmitteln und Hilfsmitteln
Achtung, hier wird oft verwechselt:
- Hilfsmittel wie Rollatoren oder Rollstühle zahlt die Krankenkasse.
- Pflegehilfsmittel wie Bettschutzeinlagen oder Pflegebetten übernimmt die Pflegekasse.
Welche Pflegehilfen übernimmt die Kasse?
Technische Pflegehilfsmittel
Diese Hilfen brauchst du, wenn deine Mobilität eingeschränkt ist oder du Unterstützung im Alltag brauchst.
Pflegebett & Matratze
Ein höhenverstellbares Pflegebett mit passender Matratze erleichtert dir das Ein- und Aussteigen – und deinen Angehörigen das Heben.
Hausnotrufsysteme
Gerade, wenn du allein wohnst: Ein Hausnotruf bringt Sicherheit. Im Notfall reicht ein Knopfdruck.
Lagerungshilfen und Aufstehhilfen
Von speziellen Kissen über Lagerungsrollen bis zu Aufstehhilfen – alles dafür, dass du bequemer liegst und sicher aufstehst.
Verbrauchsprodukte für die Pflege
Diese Produkte brauchst du regelmäßig – die Kasse zahlt sie pauschal.
Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen & Co.
Für die tägliche Hygiene wichtig und für pflegende Angehörige unverzichtbar.
Monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel
Die Pflegekasse zahlt monatlich bis zu 40 € für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Ein Antrag genügt – und die Lieferung erfolgt oft bequem per Versand.
So beantragst du Pflegehilfsmittel richtig
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Pflegegrad feststellen lassen (so früh wie möglich).
- Pflegehilfsmittel auswählen – am besten mit einer Pflegeberatung.
- Formular ausfüllen – es gibt dafür einfache Vordrucke.
- Rezept oder ärztliche Bescheinigung beilegen, wenn nötig.
- Antrag bei der Pflegekasse einreichen.
Tipps für eine schnelle Bewilligung
- Pflegegrad angeben
- Konkrete Begründung schreiben (z. B. „unterstützt bei der Mobilität“)
- Auf Vollständigkeit achten – fehlende Unterlagen verzögern alles
Übergangspflege: Was übernimmt die Krankenkasse direkt nach Entlassung?
Was ist Übergangspflege?
Seit 2021 gibt es laut § 39e SGB V die sogenannte Übergangspflege im Krankenhaus. Wenn zu Hause noch keine Pflege organisiert ist, kannst du bis zu 10 Tage im Krankenhaus bleiben – inklusive Pflege, Therapie und Verpflegung.
Unterschiede zur Kurzzeitpflege
Während die Übergangspflege im Krankenhaus stattfindet, erfolgt Kurzzeitpflege in speziellen Einrichtungen. Auch hier hilft die Pflegekasse – vor allem, wenn du Pflegegrad 2 oder höher hast.

Pflegestufe und Pflegehilfen – wie hängt das zusammen?
Pflegegrad beantragen – möglichst frühzeitig
Ohne Pflegegrad bekommst du keine Leistungen der Pflegekasse. Deshalb: So früh wie möglich beantragen – auch schon im Krankenhaus.
Pflegeberatung nutzen
Die Pflegekassen bieten kostenfreie Pflegeberatung an. Ein Pflegeberater hilft dir beim Beantragen und gibt Tipps zur Auswahl sinnvoller Hilfsmittel.
Wer hilft beim Organisieren nach der Entlassung?
Sozialdienst im Krankenhaus
Dieser Service ist Gold wert: Der Sozialdienst organisiert bei Bedarf Pflegehilfen, Reha oder Übergangspflege – direkt aus dem Krankenhaus heraus.
Pflegestützpunkte und Pflegeberater
In fast jeder Region gibt es Pflegestützpunkte. Sie beraten dich unabhängig und helfen dir, passende Pflegeangebote zu finden.
Fazit: Gut vorbereitet entlassen werden
Die Entlassung aus dem Krankenhaus muss kein Sprung ins kalte Wasser sein. Mit dem richtigen Wissen, den passenden Pflegehilfsmitteln – und der Unterstützung durch Kasse, Sozialdienst & Pflegeberater – kannst du beruhigt nach Hause zurückkehren. Denk daran: Du musst nicht alles alleine regeln. Hol dir Hilfe – sie steht dir zu!

FAQs zum Thema Pflegehilfen nach Krankenhausaufenthalt
1. Wann sollte ich Pflegehilfsmittel beantragen – vor oder nach der Entlassung?
Am besten schon während des Krankenhausaufenthalts – der Sozialdienst kann dich dabei unterstützen.
2. Muss ich für Pflegehilfsmittel etwas dazuzahlen?
In der Regel nicht, vor allem bei Verbrauchsprodukten. Bei technischen Hilfen kann eine geringe Eigenbeteiligung anfallen (z. B. 10 %).
3. Was passiert, wenn ich keinen Pflegegrad habe?
Dann kannst du manche Hilfsmittel über die Krankenkasse beziehen, aber keine Pflegehilfsmittel. Beantrage so schnell wie möglich einen Pflegegrad!
4. Kann ich Pflegehilfsmittel auch leihen statt kaufen?
Ja! Viele technische Pflegehilfen werden kostenlos zur Verfügung gestellt und nach Ende der Nutzung zurückgegeben.
5. Wie oft kann ich Pflegehilfsmittel beantragen?
Die Verbrauchspauschale gibt es monatlich. Technische Hilfen werden je nach Bedarf genehmigt – eine erneute Beantragung ist bei Änderung der Pflegesituation möglich.






